Alleinflüge nach der praktischen Prüfung

Vor einiger Zeit ist zu diesem Problem ein Beitrag von mir im Magazin segelfliegen erschienen (segelfliegen Heft Sept./Okt 2010 Seite 22), in dem ich begründe, warum man mit Flugauftrag eines Fluglehrers auch nach der praktischen Prüfung und noch vor Lizenzerteilung fliegen darf. Darauf nehme ich Bezug.

Über diesen Beitrag hinausgehend, stellt sich aber folgende Frage:

Der Prüfer bestellt den Kandidaten an "seinen" Flugplatz, anstatt zum Flugplatz des Kandidaten zu kommen. Wir wollen hier nicht hinterfragen, ob das nicht vielleicht ein bißchen bedenklich ist. Jedenfalls ergibt sich für den Kandidaten das Problem, wie er mit "seinem" Lfz. zum Prüfer kommt. Kein Problem stellt sich, wenn er einen Kammeraden mit Lizenz findet, der ihn hinfliegt, dort bis zur Beendigung der Prüfung wartet und ihn dann wieder nach hause fliegt.

Frage aber: Dürfte der Schüler mit einem schriftlichen Flugauftrag des Lehrers für Hin- und Rückflug alleine losfliegen?

Der Hinflug dürfte ohne weiteres möglich sein, denn noch ist der Kandidat in der Ausbildung und es handelt sich um einen nach 4 LuftVG, § 117 LuftPersV möglichen Alleinflug. Besteht der Kandidat nicht, so bleibt er Schüler, so daß auch der Rückflug rechtlich möglich ist.

(Anmerkung: Ich würde als Fluglehrer meinem Schüler natürlich aus psychologischen Gründen in einer solchen Situation keinen Flugauftrag geben, denn man stelle sich vor, in welcher Verfassung der Kandidat ist, nachdem er sein Versagen bescheinigt bekommen hat.)

Aber wenn der Kandidat dummerweise die Praktische Prüfung besteht, ist er kein Schüler mehr. Die Lizenz hat er aber auch noch nicht. Der Rückflug wäre nach einer weitverbreiteten Meinung trotz des vorliegenden schriftlichen Flugauftrags ausgeschlossen.

Welch paradoxe Situation. Wer durch die bestandene Prüfung bewiesen hat, daß er befähigt ist, darf nicht fliegen, wer durchgefallen ist aber doch. Kann das sein? Lesen Sie meinen oben erwähnten Beitrag ...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ende des Textes (alleinflug.html - 12.08.10)