Luftrechtsaufgaben

Im Anschluß an das Kapitel Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften im aktuellen Fragenkatalog (3. Ausgabe 2009) werden "Luftrechtsaufgaben" gestellt, die sich auf drei jeweils in eine ICAO-Karte eingezeichnete Flugrouten beziehen.

Zu 3 der 18 Fragen sind erläuternde Anmerkungen veranlaßt:

Zu Frage 2:

Der Luftraum C über Hannover reicht bis FL 60 – im inneren Bereich ab 2.500, im äußeren Bereich ab 4.500 Fuß MSL (das kann man den grün umrandeten Kästchen in der Karte entnehmen). Auf den ersten Blick erschließt sich aber nicht, warum man dann nicht auch auf den Flugflächen 65 oder 70 fliegen kann. Nun, das beruht auf den Halbkreisflugregeln. Da der Flug über 5.000 Fuß durchgeführt werden soll, müssen diese Regeln beachtet werden. Danach ist bei Kursen in östliche Richtung (000° bis 179°) eine "ungerade Flugfläche" (FL 55, 75, 95, 115 etc.) einzuhalten. Als mögliche Antwort kommt also nur D) FL 75 in Betracht.

Zu Frage 5:

Bei einer Flugsicht von mind. 8 km dürfte man in den Luftraum E einfliegen, müßte sich aber in einem vertikalen Abstand von 1.000 Fuß zu der Wolkendecke bewegen. Dann könnte man bis 3.500 Fuß GND steigen. Bei einer Flugsicht von nur 5 km darf nicht in den Luftraum E eingeflogen werden. Man muß also im Luftraum G bleiben und der ist querab des Flugplatzes Peine-Eddesse 2.500 Fuß hoch. Deshalb Antwort A).

Zu Frage 14:

Die Frage ist unfair, weil zwei Antworten in Betracht kommen. Die als richtig anzukreuzende Antwort D) – man darf den Luftraum C Köln Bonn in keiner Flughöhe, also überhaupt nicht  überfliegen – ist nicht eindeutig richtig. Oberhalb FL 100 darf man unter bestimmten Voraussetzungen (BZF I sowie CVFR- oder JAR-FCL-Berechtigung und hinreichende Ausstattung des Flugzeugs) sehr wohl fliegen, wenn man eine Freigabe bei der Flugverkehrskontrollstelle eingeholt hat.

Antwort C) ist also – auch bei Beachtung der Halbkreisflugregeln – zumindest nicht von vornherein ausgeschlossen. Die Frage ist ungenau gestellt und könnte richtigerweise etwa lauten: "In welcher Flughöhe darf der Luftraum C Köln-Bonn überflogen werden, wenn der Pilot kein VOR an Bord hat."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ende des Textes (luftrechtsaufgaben.htm - 18.10.09)