MOTZ-ECKE
Hier will ich aus selbsttherapeutischen Gründen aufzeigen, was (zumindest mich) in der Privat-Fliegerei gründlich nervt. Und wenn ein Leser auch was zu motzen hat, schreibe er mir ein email. Wenn ich ihm zustimme, werde ich den Text hier aufnehmen, und zwar - soweit gewünscht - mit Namensnennung.

Eigentlich wollte ich auf dieser Seite nur fliegerische Themen ausbreiten. Ich habe mich aber nun (am 21.11.2009) entschlossen, auch andere Mißstände zum Gegenstand meiner Kritik zu machen. Trotz aller Versuche, die Dinge nicht so wichtig (und vor allem mit Humor) zu nehmen, werde ich insbesondere dann immer wieder zornig, wenn ich meine Ohnmacht als Verbraucher spüre. Meine Hoffnung, dass sich durch meine Notizen auf dieser Seite irgend etwas ändern wird, ist unterhalb des Nanobereichs angesiedelt. Trotzdem empfinde ich es schon gewissermaßen als Erleichterung, wenn ich mir meinen Ärger von der Seele schreiben kann und dann auch noch die Möglichkeit besteht, daß auch nur ein anderer Mensch dies liest (und vielleicht sogar darüber nachdenkt). Die nicht im fliegerischen Bereich angesiedelten Themen werden ganz unten zu finden sein.

Nur nebenbei, ich kann mich auch freuen ... Jubelseite

 

Offizieller Fragenkatalog

Der Fragenkatalog war einer der Hauptursachen für diese Motzecke.

Und zwar die Ausgabe, die im August 2009 herausgekommen ist und wieder - zumindest im Teil Recht - zahlreiche Fehler und Ärgernisse enthalten hat ... mehr.

Die Ausgaben aus 2005 und 2002 sind auch nicht viel besser ... mehr.

Besonders bedauerlich finde ich aber, daß spätestens seit der Ausgabe 2005 ein weiteres Stück Luftfahrt "privatisiert" wurde oder anders ausgedrückt, daß sich das Bundesministerium für Verkehr (BMV) einmal mehr - zumindest weitgehend - aus der Verantwortung verabschiedet hat. Auch wenn die Vermutung nicht fernliegen dürfte, daß damit Kosten gespart werden sollten (was ja grundsätzlich zu begrüßen ist), so ist es doch ärgerlich, daß der Fragenkatalog offenbar keine public domain mehr ist, obwohl die Fragen ehrenamtlich erstellt wurden. Das Urheberrecht ist dem DAeC und einer Softwarefirma überlassen worden. Und das, obwohl eine Vielzahl von Fragen (zumindest im Teil Recht) noch immer ganz oder fast identisch ist mit denen der früheren Fragenkataloge. Wohlgemerkt: Die Kritik richtet sich nicht gegen die Softwarefirma. Als Unternehmerin muß sie auch an Profit denken, zumal der Inhaber mir versichert hat, daß auch er ehrenamtlich an der Erstellung der Fragen mitgewirkt hat. Meine Kritik richtet sich gegen das BMV, das einmal mehr dazu beigetragen hat, daß ein Produkt für Piloten deutlich teurer geworden ist. Ich finde es unerhört, dass die Urherberrechte an Texten, die ursprünglich ehrenamtlich erstellt wurden, nun profitorientierten Dritte überlassen wurden.

Umso lobenswerter finde ich es aber von den Rechteinhabern, dass dem Kollegen Stefan Haux die Fragen kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, denn er hat auf seiner empfehlenswerten Internetseite http://www.open-ppl.de eine Möglichkeit geschaffen, die Fragen online zu üben.

PS: Mit den Ausgaben nach 2010 habe ich mich übrigens nicht mehr befasst.

Büro der Nachrichten für Luftfahrer
Auch von dort wird Abzocke betrieben. Man weiß ja, daß viele gezwungen sind, die NfL zu abonnieren. Also wird veröffentlicht, was das Zeug hält. Als besonderes Negativbeispiel sei hier auf die "Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren" hingewiesen. Sie waren bspw. veröffentlicht in den NfL I 2002 S. 381 ff. Ein Heft im DIN-A4-Format mit rund 40 Seiten. So weit, so gut. Als dann 2004 das neue Heft herauskam (NfL I 248/02), habe ich mir einmal die Mühe gemacht, die vorgenommenen Änderungen zu überprüfen. Sage und schreibe 4 winzige Änderungen (zumal noch völlig unwichtiger Natur) hat das neue Heft gleichen Umfangs enthalten. Aber alle Abonnenten mußten es bezahlen. Wie einfach wäre es gewesen, eine kurze Meldung zu veröffentlichen nach dem Motto: "Die NfL I 2002 S. 381 werden wie folgt geändert: Auf Seite xy werden hinter die Worte 'DLH 444 als LUFTHANSA TRIPLE FOUR' ein Komma und folgende Worte 'B777 BOEING TRIPLE SEVEN' eingesetzt.

So macht das sogar der Bundestag ...

Dieser Punkt hat sich allerdings inzwischen erledigt. Neuerdings werden die NFL ja im Internet veröffentlicht.

Deutscher Wetterdienst (DWD) - GAFOR
Waren das noch Zeiten, als man für die GAFOR-Abfrage nur die Telefongebühren zahlen mußte. Na gut, ich habe ein Einsehen, daß man solche Dienste nicht mehr kostenlos zur Verfügung stellen kann. Die öffentlichen Kassen sind leer und der DWD ist eine Einrichtung des Bundes. Was mich nur jedes Mal, wenn ich GAFOR anrufe, höllisch ärgert, ist gleich zu Anfang der Werbetext für andere Dienste. Ihr lieben Verantwortlichen vom DWD: Diese Werbung interessiert mich nicht. Und wenn ich Sie mir schon anhören muß, dann doch bitte während der kostenfreien Zeitspanne. Und dann die Sprechgeschwindigkeit der Aufsprecher (die dafür sicherlich nichts können, weil sie entsprechende Anweisungen haben). Während man früher, als GAFOR selbst noch kostenlos war, meistens kaum mitschreiben konnte, weil die Ansager in maschinenartigem Stakkato ihr Oskar, Delta 1, Delta 4 herunterratterten, kann man heute - wo die Zeit dem DWD Geld einbringt - zwischen jeder Regionsansage erst mal einen Kaffee trinken. Man hat das Gefühl, die Sprecher müssen, bevor sie den Text auf Band sprechen, eine Überdosis Valium einnehmen. Aber sicherlich redet sich der DWD damit raus, daß sich die Nutzer über die zu schnellen Ansagen beschwert hätten (ja Leute, damals war's aber auch noch kostenlos ...).

Übungsflug mit Fluglehrer
Nach § 4 Abs. 2 S. 2 LuftPersV muß der Lizenzinhaber einer PPL(A) innerhalb der letzten 24 Monate einen
    Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde,
absolvieren. Die Anordnung des Übungsflugs ist wieder einmal ein Beleg für die zum Teil groteske Gesetzgebung in der Fliegerei nach dem Motto: "Wir müssen etwas für die Luftsicherheit tun, egal was". Es ist nachgerade aberwitzig zu glauben, durch die Anordnung des Übungsflugs irgendeinen unfähigen Fliegerkameraden "vom Himmel holen" zu können. Welcher Pilot wird sich einen Fluglehrer suchen, bei dem er damit rechnen muß, die Bescheinigung nicht zu erlangen? Gerade die Kameraden, die sich nicht in einem ausreichenden Trainingszustand halten, sind doch eher solche, die nach einem möglichst freundlich gesinnten Fluglehrer Ausschau halten werden. Und welcher Fluglehrer wird seinem Vereinsfreund die Bescheinigung verweigern? Wer wird an die äußerst geringe Wahrscheinlichkeit denken, daß er auch als Fluglehrer in Regress genommen werden kann, weil er den Übungsflug unberechtigt bescheinigt hat?

Ich will mich auf keinen Fall für den Übungsflug aussprechen, obwohl ich als Fluglehrer in gewisser Hinsicht davon profitiere (mehr Flugstunden). Aber wenn schon ein solcher Übungsflug, dann richtig. Dann sollte die Landesluftfahrtbehörde den Fluglehrer zuweisen, und zwar außerhalb des Vereins oder der Schule, bei dem bzw. der man gelernt hat und ständig chartert.

Gesetzgebung
An dieser Stelle will ich mich nicht über die luftrechtliche Diarrhöe des Gesetzgebers mokieren. Die ist ärgerlich genug. Was in letzter Zeit aber zunehmend zur Verstimmung beiträgt, sind die miserablen handwerklichen Fähigkeiten der Ministerialbürokratie.

2. ÄndVO Flugbesatzungen

Nehmen wir etwa die Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen vom 13. Juni 2007 (BGBl. I S. 1048). Da war es doch irgendeinem zwanghaften Zeitgenossen ein Dorn im Auge, daß in der LuftPersV [ansehen] an manchen Stellen die Zahlen 10 oder 12 nicht als Zahlwörter, sondern in Ziffern standen. Etwa in § 4 Abs. 2 LuftPersV. Im Änderungsgesetz stehen also zahlreiche Änderungsbefehle, die etwa wie folgt lauten:

    § 4 wird wie folgt geändert:

    Abs. 2 wird wie folgt geändert:

    in den Sätzen 1 und 2 wird die Zahl "12" jeweils durch das Wort "zwölf" ersetzt.

Kann man das aushalten? Haben die nichts Besseres zu tun? Und wissen sie, was sie tun?

Übrigens scheinen die Formalisten einer überholten Regelung aufgesessen zu sein. Daß man Zahlen von 1 bis 12 in Zahlwörtern schreiben muß, ist eine seit vielen Jahren nicht mehr geltende Buchdruckerregel (vgl. DUDEN, Richtiges und gutes Deutsch, 3. Aufl., Seite 774; Eintrag "Zahlen und Ziffern".)

Hinzu kommt, daß in Ziffern geschriebene Zahlen - zumal in Gesetzestexten - erheblich zur Lesbarkeit der Texte beitragen.

Und dann schaue man sich mal Artikel 2 Nummer 10 des o.g. Änderungsgesetzes an. Trübsinnige Verzweiflung könnte einen ergreifen.

Gut! Daß mit dieser Nummer etwas schief gelaufen ist, haben sie - nur vier Monate später - auch spitzgekriegt. Am 3. September 2007 haben sie eine "Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen" ins Bundesgesetzblatt (I 2007 S. 2203) eingestellt. Hübsch, nicht wahr. Da kann man nur sagen "Weiter so!" Die ganze Berichtigung war übrigens nur im Hinblick auf Fehler erforderlich, die bei der sinnfreien Umstellung von Ziffern (10) in Zahlwörter (zehn) unterlaufen sind.

Flugfunkverordnung

Oder betrachten wir uns die Neufassung der FlugfunkV [ansehen]. In § 8 Abs. 6 heißt es jetzt nicht mehr schnöde:

    "Das ... Flugfunkzeugnis wird ... ausgehändigt."

sondern sprachlich natürlich erheblich eleganter:

    Das ... Flugfunkzeugnis wird ... durch Aushändigung erteilt."

Ein echter Fortschritt. Man wundert sich, warum den Kanzleistilisten so schlichte Formulierungen wie in § 2 Abs. 1 ("Folgende Flugfunkzeugnisse werden ausgestellt:") entgangen sind? Oder wollten sie sich Stoff für die nächste Änderung aufheben? Für diesen Fall schlage ich vor: "Bezüglich folgender Flugfunkzeugnisse erfolgt eine Ausstellung:"

Noch sprachgewaltiger die Korrektur in § 3 Abs. 2. Hieß es dort früher:

    "Die Voraussetzung ... entfällt für Bewerber, die von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 24 Abs. 1 der Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal für die Flugsicherung und seine Ausbildung ... angemeldet werden."

lautet die Bestimmung nunmehr:

    "Die Voraussetzung ... entfällt für Bewerber, die von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 24 Abs. 1 der Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung ... angemeldet werden."

Welch herrliches Wort: Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung. Im Fließtext! Ich empfehle das Wort als Mantra. Sprechen Sie es sich in Paniksituationen mehrfach laut vor. Sie werden vielleicht die Ursache Ihrer Panik nicht beseitigen. Aber sie wird Ihnen möglicherweise gleichgültig werden. Ganz wichtig auch die Umstellung bspw. in § 9 Abs. 2 Satz 3 (ähnlich auch § 10 Abs. 2). Früher:

    "Für die Wiederholungsprüfung gelten die Regelungen des § 8 entsprechend"

Jetzt:

    "Für die Wiederholungsprüfung sind die Bestimmungen des § 8 entsprechend anzuwenden."

Ich verneige mich. Welch hermeneutischer Gewinn! Die Anwender werden strahlen.

Welche ministerialbürokratisch verelendeten Dilettanten sind da eigentlich am Werk? Könnte man die nicht einmal identifizieren und dazu verdammen, einen Deutschkurs zu besuchen? Hallo, Herr Minister für Wirschaft und Technologie?! Die Gesetze werden doch - zumindest auch - für Bürger geschrieben, oder ist das zu naiv gedacht? Und der Gesetzgeber sollte doch im Hinblick auf die deutsche Sprache eine gewisse Vorbildfunktion haben. Lieber Herr Wirtschaftsminister (Herr Verkehrsminister, Sie können sich auch angesprochen fühlen, denn Ihr Haus hat ja das Einvernehmen zur FlugFunkV erteilt), bitte, bitte ziehen Sie Ihren Leuten für diesen Unsinn mal die Ohren lang.

Übrigens: Wirkliche sprachliche Möglichkeiten zur Verbesserung der FlugFunkV wurden ausgelassen, und zwar obwohl man die betreffenden Bestimmungen inhaltlich geändert hat. So hätte man etwa § 16 fühlbar straffen können. Statt

    "Für ein in Verlust geratenes Flugfunkzeugnis, für einen in Verlust geratenen Berechtigungsausweis oder für eine in Verlust geratene Bescheinigung der Sprachprüfung kann eine Zweitschrift ausgestellt werden. Dasselbe gilt, wenn das Zeugnis, der Berechtigungsausweis oder die Bescheinigung der Sprachprüfung unbrauchbar geworden ist."

könnte man kürzer und erheblich eleganter formulieren:
    "Gerät ein Flugfunkzeugnis, ein Berechtigungsausweis oder eine Bescheinigung der Sprachprüfung in Verlust oder wird eines dieser Dokumente unbrauchbar, so kann eine Zweitschrift ausgestellt werden."

Aber dann wäre die Bestimmung ja ohne Anstrengung lesbar. Eine für die modernen Gesetzesbürokraten offenbar schauerliche Vorstellung.

Nur eine Petitesse: Warum vergißt man in § 15 genauere Angaben zur LuftPersV, wo man doch etwa in § 3 Abs. 2 so genau erläutert hat, wann die "Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung" erlassen wurde, wo sie steht und wann sie zuletzt geändert wurde.

    § 15 Abs. 1 S. 1: Bei der Prüfungsbehörde können auch die Sprachprüfung sowie die Verlängerungsprüfung nach der "Verordnung über Luftfahrtpersonal" durchgeführt werden.

    § 3 Abs. 2: Die Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 2 entfällt für Bewerber, die von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 24 Abs. 1 der "Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I S. 1506), die zuletzt durch die Verordnung vom 26. Februar 2002 (BGBl. I S. 1014)" geändert worden ist, angemeldet werden."
Ach Leute, Ihr seid wirklich grandios.
Durchgeknallt
Ist es zu fassen? Da konnte man am 18.10.2010 in der FAZ lesen, daß ein lebensmüder Sechsundzwanzigjähriger einen Rundflug mit einer Cessna gebucht und während des Fluges versucht hat, die Maschine zum Absturz zu bringen. Dazu habe er den Piloten mit einem Messer attackiert. Als sein Vorhaben misslang (weil sich der Pilot erfolgreich zur Wehr setzte), stürtzte sich der durchgeknallte Selbstmörder aus dem Flugzeug. In seiner Wohnung habe die Polizei einen Abschiedsbrief gefunden.

Mir fehlen die Worte!
Irre Laserpointer-Benutzer
Kaum weniger unfaßbar ist die Tatsache, daß es deformierte Charaktere gibt, die mit starken Laserpointern auf die Cockpits landender Großraumflugzeuge zielen und so versuchen, die Piloten außer Gefecht zu setzen. Wie krank muß man eigentlich sein, um auf eine solche Idee zu kommen?

Herr, laß Hirn regnen ...

Vereinzelt soll es schon zu Verurteilungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr (§ 315 StGB) gekommen sein. Man fragt sich allerdings, ob nicht auch (versuchter) Mord (§ 211 StGB) in Betracht zu ziehen ist. Der Unterschied: Bei § 315 StGB ist - in schweren Fällen - eine Strafe nicht unter einem Jahr auszusprechen. Bei Mord ist hingegen lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen (im Versuchsfalle darf die Strafe nicht unter drei Jahren liegen). Denkbar sind übrigens die Mordmerkmale "aus niedrigen Beweggründen (Sensationslust?)", "heimtückisch" und "mit gemeingefährlichen Mitteln".

 

 

ALLGEMEINE THEMEN

DELL-Computer (21.11.2009)
Eigentlich hatte ich mir nach den Erfahrungen mit dem Service geschworen: "Nie wieder DELL". Aber dann bin ich im Frühjahr 2006 doch schwach geworden. Ein neuer PC war fällig und mit dem ersten Gerät von DELL hatte ich ja auch keine (technischen) Probleme. Schnell bezweifelte ich die Richtigkeit meiner Entscheidung, denn der Lieferservice war erbärmlich. Erst wurde ein Termin der Auslieferung angeordnet. Meine Bitte, diesen Termin auf einen anderen Tag zu verlegen, weil ich am vorgesehenen Liefertermin beruflich verhindert war, wurde abschlägig beschieden, Terminsverlegungen seien nicht darstellbar. Also bat ich meine Frau, Ihren - nicht ganz so wichtigen - Termin zu verschieben. Sie wartete am angegebenen Liefertag. Der PC kam nicht! Erst nach meiner heftigen Intervention wurde der PC dann bei einem neuen Termin ausgeliefert.

Der Dimension 5150 lief dann aber sehr ordentlich und ich vergaß den Ärger mit der Lieferung.

Vor einigen Wochen aber meldete der PC, daß die Knopfbatterie für das CMOS leer sei. Ich tauschte die Batterie aus und seitdem wollte der Rechner sich nicht mehr einschalten lassen. Erst nach einem nochmaligen Ein- und Ausbau der Batterie fuhr er wieder hoch. Nach mehrmaligen Versuchen - es ist müßig, vor jedem Einschalten des Rechners alle Anschlüsse zu entfernen, das Gehäuse zu öffnen, die Batterie herauszunehmen, eine Minute zu warten, alles wieder herzurichten und dann mehrfach auf den Einschaltknopf zu drücken - holte ich meinen Nachbarn. Ein Fachmann, der mein kleines Haus-Netzwerk eingerichtet hat und betreut. Auch er wußte mit dem Problem nichts anzufangen. Ich wandte mich mit einer Problembeschreibung per Email an DELL. Die Antwort lautete:

    Schoenen guten Tag Herr Kaufmann, (Anm: das stand da wirklich)
    vielen Dank fuer Ihre E-Mail

    Die kostenfreie technische E-Mail Unterstuetzung richtet sich ausschließlich auf Behebung von Hardwareproblemen bei Systemen, die durch einen aktiven Servicevertrag oder die gesetzliche Gewaehrleistung gedeckt sind.
    Laut den Daten in unserer Datenbank hat Ihr System leider keinen aktiven Servicevertrag und steht zugleich außer Gewaehrleistung. Anhand dessen wird die Diagnose und Behebung des Problems leider kostenpflichtig sein.
    Wenden Sie sich bitte an unsere Hotline an der Nummer ... und lassen Sie sich an die fuer diese Faelle spezialisierte Solution Centre Abteilung weiterleiten.

    Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis

Notgedrungen rief ich dann die angegebene Nummer an und freute mich über die Automatenstimme, die abfragte, ob ich ein technisches (oder sonstiges) Problem hätte und mir dann erklärte, daß ich die 7stellige Servicepack-Nummer auf der Rückseite des Geräts benötigen würde. Der Rechner stand allerdings gerade beim Nachbarn und ich war so naiv zu glauben, daß das Problem doch unabhängig von meinem Rechner gelöst werden könnte (denn immerhin wußte ich ja die genaue Typenbezeichnung). Die recht gut Deutsch sprechende Dame, mit der ich dann verbunden wurde, machte mir aber mit aller Deutlichkeit klar, daß sie mich ohne die 7stellige Servicepack-Nummer nicht weiterverbinden könne.

Also rief ich meinen Nachbarn an, ließ mir die Nummer vorlesen und startete einen zweiten Versuch. Diesmal wurde ich nach Angabe dieser Nummer weiterverbunden. Dann allerdings durfte ich mir 25 Minuten Musik anzuhören ... ein unvergleichlicher akkustischer Genuß. Bis sich endlich ein Techniker meldete, der auch ganz gut Deutsch sprach. Ich schilderte ihm mein Problem und er meinte, das könne nur das Netzteil oder die Hauptplatine sein. Beides könne geliefert werden, das Netzteil für 75, die Platine für 125 Euro. Meine Frage, ob ich beim Batterietausch irgendetwas hätte beachten müssen, etwa den CMOS-Jumper umstecken oder dergleichen, verneinte er. Ich hätte nichts falsch gemacht. Beruhigt antwortete ich, daß ich mir die Bestellung überlegen würde. Er gab mir noch den Rat zu versuchen, den Fehler einzugrenzen. Ich könne, wenn ich noch einen anderen PC zu hause hätte ("Ja, habe ich"), dessen Netzteil aus- und in den Dell-PC einbauen. Das wäre aber mit viel Arbeit verbunden.

Den Umbau des Netzteils habe ich mir erspart. Vielmehr fahre ich den PC nur noch in den Standby-Modus runter. Das hat den Vorteil, daß er sehr schnell wieder hochfährt. Das bißchen Strommehrverbrauch nehme ich in Kauf. Meine Suche nach einem neuen Gerät hat begonnen. Ein DELL wird es ganz sicher nicht sein. NIE MEHR! Diesmal hat mich die Firma auch technisch enttäuscht. Denn 5 Jahre sollte ein PC schon aushalten. 3 1/2 Jahre sind eindeutig zu wenig. Vor allem für ein Markengerät.

SAMSUNG-Handy (11.04.2015)
Sechs Jahre mussten seit dem letzten Eintrag vergehen, bis das zwischenzeitlich sehr große Fass meiner Geduld durch einen - allerdings enorm großen - Tropfen zum Überlaufen gebracht worden war. Seit anderthalb Jahren benutze ich ein S4 von Samsung. Von Anfang an war es keine große Liebe, weil ich das Gerät vier Mal zurückgeben musste (jeweils mit Neuinstallation). Das Gerät hatte sich einfach zwischendurch abgeschaltet (Totalreset), so dass ich mich bspw. auf den Wecker nicht verlassen konnte. Nach dem fünften Austausch - JEWEILS MIT NEUINSTALLATION :-(( - lief es mit einigen kleineren aber hinnehmbaren Schwächen.

Aber nun - mein Misstrauen gegenüber Samsung war dummerweise eingeschlafen - hab ich das mir aufgedrängte Update auf Lollipop 5.0 angenommen - der schwachsinnige Name hätte mich allerdings stutzig machen müssen. Wieder einmal wurde mir die fundamentale Wahrheit der Aussage "Never change a running system" auf (psychisch) schmerzvolle Weise verdeutlicht. NEVER, NEVER. Über das neue Outfit des Updates hab ich mich nicht weiter aufgeregt. Dazu bin ich zu alt und - insofern - zu weise. Also zunächst business as usual. Aber dann - 24 Stunden nach dem Update - der Hammer. Ahnungslos wollte ich eine Arztrechnung online bezahlen. Internetseite der Bank aufgerufen, Empfänger, Kontonummer etc. eingegeben. Überprüfung vorgenommen, TAN angefordert, Eingangston auf dem Handy gehört, SMS-Nachrichten aufgeschlagen, Bank-Chat geöffnet und ... Nein, da stand nichts. He? Kein Text zu sehen. Die anderen Nachrichten von anderen SMS-Partnern überprüft. Nirgends war mehr Text zu sehen. He? App-Einstellungen geändert (anderes Hintergrundbild). Nichts. NICHTS. Ey, die SMS-Nachrichten wurden einfach nicht mehr angezeigt. Homepage der Bank meldet zwischenzeitlich: "Sie haben längere Zeit keine Eingabe getätigt. Die Sitzung wurde daher geschlossen."

Na toll, im Internet gegoogelt, ob so was schon vorgekommen ist. Ja, tatsächlich. Mit dem Update auf Lollipop 5.0 sind Probleme verbunden. Einige der Nutzer haben sogar das Gleiche wie ich (warum in aller Welt muss ich wieder dazu gehören?). Die Internetratgeber sind aber völlig ratlos. "Wenn wir mehr wissen, werden wir es hier einstellen." Auf einer Seite der Hinweis: Nach einem Totalreset wären die SMS wieder sichtbar gewesen.

Was bleibt mir also übrig? Ich hasse es aufgrund der früheren Erfahrungen, mein Handy total zu resetten. Aber es muss wohl sein. Aber zunächst mal alle Daten vom Handy auf den PC übertragen. Zwischendurch an eine Freundin schreiben, dass sie wegen Handyproblemen keine WhattsApp-Nachrichten schicken soll. Und dann Einstellungen | Konten | Sichern und Zurücksetzen | Auf Werkseinstellungen zurücksetzen. Verdammt, ich hasse es ...

Wieder eine Neukonfiguration mit Passworteingabe für das WLan (wie war das noch mal? Wo hatte ich das notiert?), wieder die unendlichen Lizenzbestimmungen zum "Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für Software" - EULA - lesen (nee, das tut sich doch kein Schwein an, dann lieber ungelesen aber mit schlechtem Gewissen zustimmen), der Bereitstellung von Diagnose- und Nutzungsdaten zustimmen (soll man das wirklich?) Samsung bittet um Ihre Hilfe bei der Verbesserung der Qualität und Leistung seiner Produkte und Dienste ... Na, gut, die Verbesserung ist ja dringend nötig. Irgendetwas per NFC übertragen (Keine Ahnung, was das ist -> Überspringen), einmal das Passwort falsch eingegeben, huch, das darf nicht wahr sein, nochmal gesucht, wo die Notiz zum Passwort liegt, überprüft, nochmal eingegeben, geht. Gott sei Dank! Google-Konto anmelden wieder Nutzungsbestimmungen und Datenschutzerklärungen zustimmen, die man natürlich nicht lesen will. Samsung-Konto anmelden, geht über Google, also anklicken. Passworteingabe ... Nein ... wird nicht akzeptiert, weil nicht drei Ziffern enthalten sind. Also auf die Providerhomepage, Passwort von Google geändert, nochmals versucht, Abfrage "Stimmen sie den Samsung AGB und bsonderen Bestimmungen, der Samsung-Datenschutzrichtlinie, den Datenkombinationsrichtlinien" zu? (Was ist das denn schon wieder?) Na klar stimme ich zu ... bleibt mir eine Wahl? ...

Meldung: "Willkommen bei Ihrem Samsung Konto! Ihr Samsung Konto wurde erstellt. ..." Verstehe ich nicht, ich hatte doch schon eines. Macht nichts, weiter.

Nach gefühlten Stunden - die Neuinstallation ist zum Ende gelangt - dann die bange Frage: Sehe ich jetzt meine SMS??? Also rein in die SMS-App. Mist, alle SMS sind ja gelöscht. Anfrage bei der Ehefrau: "Kannst Du mir bitte mal eine SMS schicken?" Juhu, es funktioniert. Ich kann ihre SMS lesen ("Ich liebe Dich. Du bist ein heiler Kerl" ... ? ... mündlich verbessert sie, ich wollte geiler schreiben ... wenigstens sie hat ihren Humor behalten und steckt mich auch noch damit an). JAAA, ich kann die SMS in ihrer ganzen Schönheit lesen und nicht nur die erste Zeile in der Überblicksliste.

So, jetzt noch Whattsapp neu installieren. Funktioniert auch gleich. Aber die Whattsapp-Chats sind natürlich auch alle gelöscht. Also, neue Kontakte hinzufügen. Aber die Kontakte sind ja auch alle gelöscht. Manno. Es ist Samstag. Vor Montag komme ich nicht ins Büro um zu synchronisieren. Und die Kalenderdaten sind natürlich auch weg. Schöne Sch...

Fazit: Ich hasse Samsung. Es wird (abgesehen von den 4 Austauschgeräten) das erste und letzte Handy dieser Firma sein, das Platz in meiner Jackettasche und damit nahe meinem Herzen finden wird. Und der Fernsehkauf, der gerade ansteht (eigentlich hatte ich ein Samsung-Gerät im Blick, echt ... ich schwör's!), wird ganz sicher alles von Samsung aussparen. Rache muss sein. Mein Geld bekommen die nicht !!!

PS: Ein iPhone wirds aber auch nicht. In einer Pinkelpause ist mir ein Gedanke durch den Kopf gegangen (iPhone-Besitzer bitte jetzt nicht beleidigt sein): Ob ein Mensch die Sicherheit oder die Freiheit vorzieht, kann man auch anhand seiner Wahl bezüglich seiner Computerwelt feststellen. Wer sich für die Mac-Welt entscheidet, hat ein hohes Sicherheitsbedürfnis. Den anderen ist die Freiheit wichtiger. Offenbar gehöre ich zu den Letzteren.

2. PS: Bei der Installation wird man ja auch gefragt, welchen Namen man seinem Handy geben will. Damit es mit anderen Bluetooth-Geräten in Kontakt treten kann. Mein Handy trägt jetzt übrigens den schönen Namen "SamsungShit". Ach Du liebe Güte, dabei fällt mir ein, dass ich mein Handy jetzt sicherlich auch mit der Freisprechanlage in meinem Auto verbinden muss ... Ich hasse Samsung!

3. PS: Die Arztrechnung ist bezahlt. Rechnungen bezahlen hasse ich übrigens auch. Ich tu's trotzdem immer wieder, aber das ist ein anderes Thema ...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ende des Textes (motzecke.html - 11.04.15)